Was ist zu tun, wenn jemand verstirbt

So sollten Sie sich verhalten, wenn ein Todesfall eintritt.

Wenn jemand in der Wohnung verstirbt...

Sie sollten zuerst den Hausarzt informieren. Wenn dieser nicht erreichbar ist, können Sie den Bereitschaftsarzt, Notarzt oder jeden niedergelassenen Arzt anrufen, damit dieser die Todesbescheinung ausstellt.

Danach verständigen Sie bitte uns. Wir stimmen mit Ihnen die Überführung des Verstorbenen in unser Bestattungsinstitut ab.

Die Überführung kann sehr zeitnah, muss aber nach spätestens 36 Stunden (bei natürlich eingetretenen Tod ) erfolgen.

Wenn jemand im Krankenhaus, Senioren-, Pflegeheim o.ä. verstirbt...

Es ist ausreichend, wenn Sie uns informieren. Wir regeln, nach jeweiliger Rücksprache mit der Einrichtung, die Überführung des Verstorbenen in unser Bestattungsinstitut.

Wenn jemand auf nicht natürliche Weise verstirbt...

Wir werden von der Polizei oder von Ihnen verständigt. Wir überführen den Verstorbenen in unser Bestattungsinstitut und übernehmen auch in einem solchen Fall alle zusätzlichen Formalitäten mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Behörden.

Beratungsgespräch

Nach Absprache mit Ihnen erfolgt dann ein Termin für das Beratungsgespräch.
Dieses kann je nach Wunsch bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Bestattungsinstitut stattfinden.

Hierzu sollten Sie nach Möglichkeit folgende Dokumente bereit halten:

bei ledig Verstorbenen

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde

bei verheirateten Verstorbenen

  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch

bei verwitweten Verstorbenen

  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

bei geschiedenen Verstorbenen

  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Scheidungsurteil mit dem Vermerk der Rechtskräftigkeit

Sollten Urkunden nicht auffindbar sein, können wir für Sie von jedem Standesamt in Deutschland beglaubigte Kopien besorgen.

Weiterhin benötigen wir, wenn vorhanden:

  • Personalausweis
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Rentenbescheide
  • Versicherungsscheine ( Lebens-oder Sterbegeldversicherungen)
  • und weitere Dokumente für individuelle Abmeldungen