Treuhandverträge im Insolvenzfall

Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat sich mit Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen im Insolvenzverfahren befassen müssen. Die Insolvenzschuldnerin, eine 65 Jahre alte Dame ohne Vermögen und mit einem Einkommen von rund 1.650,00 € monatlich, schloss im Juli 2020 eine Treuhand-Police in Höhe von 2.500,00 € über eine Bestattungsvorsorgetreuhand ab und zahlte diesen Betrag ein. Die Auszahlung des Betrags nebst erwirtschafteter Zinsen soll zum Zwecke der Bestattung erfolgen. Aufgrund weiterer Zahlungen in Höhe von 40,00 € monatlich im Jahr 2020 betrug der auf dem Treuhandkonto verwahrte Betrag letztlich 2.740,00 €. Der Insolvenzverwalter kündigte den Vertrag und verlangte die Auszahlung des Guthabens zugunsten der Gläubiger. Das Gericht wies die Klage ab. Zwar seien Bezüge aus einer Bestattungsvorsorgetreuhand bis zu einem Betrag von 5.400,00 € in sinngemäßer (analoger) Anwendung des § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO eigentlich bedingt pfändbar. Dabei ist aber nach Auffassung des AG Düsseldorf eine Billigkeitsentscheidung zu treffen, die sich an der materiellen Gerechtigkeit zu orientieren hat. Zu berücksichtigen ist das Lebensalter der Schuldnerin und ihre Einkommens- und Vermögenssituation. Sie ist 65 Jahre alt und steht damit kurz vor der Rente. Sie verfügt über ihr Arbeitseinkommen hinaus über keinerlei sonstiges Einkommen und keinerlei Vermögen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass sie nach Abschluss des Insolvenzvertahrens in der Lage sein wird, aus eigenen Mitteln nochmals einen Betrag in der treuhänderisch verwalteten Höhe zu Bestattungszwecken zurücklegen zu können. Somit bleibt der auf dem Treuhandkonto verwahrte Geldbetrag geschützt und kann von den Gläubigern nicht verlangt werden.

AG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2023 – 37 C 159/22

nachzulesen unter

https://openjur.de/u/2467006.html

 

Vorsicht geboten: Bestatter ist nicht gleich Bestatter

Vorsicht geboten: Bestatter ist nicht gleich Bestatter

5 Tipps für die Bestattersuche – worauf Verbraucher unbedingt achten sollten

Der Tod eines nahen Menschen ist zunächst einmal ein Schock. Statistisch hat man nur alle 17 Jahre überhaupt einmal mit dem Tod eines Angehörigen oder nahen Freundes zu tun. Verständlich, dass nun schnell vertrauensvolle Unterstützung gebraucht wird.

Und genau jetzt ist Vorsicht geboten: Denn Bestatter ist nicht gleich Bestatter! Es gibt Meisterbetriebe, Fachbetriebe, aber auch Quereinsteiger mit und ohne Qualifikation und reine Online-Vermittler auf Provisionsbasis. Was kaum jemand weiß: Als Bestatter tätig zu sein, setzt nicht zwingend eine Ausbildung voraus, ein Gewerbeschein reicht.

Zur Unterstützung in einer solchen emotional schwierigen Zeit haben wir einen Ratgeber mit 5 Kriterien für die Suche nach qualifizierten und seriösen Bestattern zusammengestellt:

  1. Fragen Sie einen Menschen

Bei der Internetsuche unter den Suchbegriffen „Bestatter“, „Begräbnis“, „Todesfall“ und so weiter erhält der Hilfesuchende eine nahezu undurchschaubare Auswahl an Websites und Anbietern, die in allen Preiskategorien und Ausprägungen Bestattungsdienstleistungen anbieten.

Halten Sie kurz inne und erinnern Sie sich an die letzten Sterbefälle im Bekanntenkreis. Haben Sie die Möglichkeit, auf persönliche Erfahrungen zurückzugreifen? Können Sie jemanden fragen? Reputation und Empfehlung sind immer noch die besten Auswahlkriterien, wird hier doch von Mensch zu Mensch empfohlen.

Wie wichtig und hilfreich die Begleitung durch einen geschulten Bestatter oder eine geschulte Bestatterin ist, belegen zahlreiche positive Bewertungen aus Kundenumfragen aus dem vergangenen Jahr: „Mehr konnte uns nicht abgenommen werden. Wir waren dankbar für die nette Unterstützung.“, „Wir fühlten uns sehr gut beraten und unterstützt. Gerade im Moment wo das Denken schwerfällt, ist dies ein große Hilfe!“

Darum sollte es bei Bestattungen immer gehen: um den Menschen der gestorben ist und die Menschen, die mit diesem Verlust umgehen müssen. Persönliche Erfahrungen und Empfehlungen sind dabei ein guter Leitstern.

  1. Bestatter vom Handwerk geprüft: Achten Sie auf die Qualifikation

In Deutschland kann praktisch jeder ein Gewerbe als Bestatter anmelden. Deshalb hat der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. erhebliche Anstrengungen unternommen, um Qualitätsstandards im Bestattungshandwerk zu verankern. Seit 2003 gibt es den Ausbildungsberuf der „Bestattungsfachkraft“ und seit 2010 die Fortbildung zum „Bestattermeister“. Der Erwerb dieser Abschlüsse ist zwar fachlich sinnvoll und geboten, rechtlich aber nach wie vor nicht erforderlich.

Deshalb stellt ein ganz wesentliches Merkmal der Qualitätssicherung im Bestatterhandwerk das „Markenzeichen der Bestatter“ dar. Betriebe, die diesen Gütenachweis führen dürfen, haben ihre fachliche und persönliche Qualifikation nachgewiesen und sind somit verlässliche Experten im Bereich der Bestattungsvorsorge und in allen Angelegenheiten eines Trauerfalls. Markenzeichenbestatter sind vom Handwerk geprüft und werden regelmäßig überwacht. So wird Qualität und Seriosität nicht nur behauptet, sondern mit „Brief und Siegel“ dokumentiert. In Deutschland gibt es rund 900 Markenzeichen-Betriebe.

  1. Regionale Bestattungshäuser: der Mensch vor Ort

Viele Online-Anbieter von Bestattungsleistungen sind lediglich Vermittlungsportale, die Ihren Auftrag an einen, für Sie noch unbekannten, Bestatter weiterleiten, dieser Bestatter zahlt an den Vermittler eine Provision. Ganz anders ein direkter und persönlicher Ansprechpartner in einem Bestattungshaus vor Ort: Hier können Sie alle Fragen stellen, die Sie bewegen, erfahren Beratung, Beistand und Trauerbegleitung, Kosten und Leistungsumfang einer Bestattung wird genau erklärt.

Auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. sind mehr als 85 % der in Deutschland tätigen Bestattungsunternehmen gelistet. Dort grenzt eine Suche nach Wohnort oder Postleitzahl problemlos die in Frage kommenden Bestatter ein. Im Suchergebnis sind die einzelnen Leistungen des jeweiligen Bestattungshauses ersichtlich. Diese Online-Bestattersuche funktioniert vollständig ohne Provisionszahlungen. Haben Sie ein Bestattungshaus am gewünschten Ort gefunden, können Sie unkompliziert und unverbindlich ein Beratungsgespräch vereinbaren.

Regionale Bestattersuche beim Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.: www.bestatter.de

  1. Transparente Preisgestaltung: Nehmen Sie es genau

Achten Sie auf eine transparente Preisgestaltung und lassen Sie sich nicht mit unseriösen Angeboten locken. Die meisten Menschen haben keine konkrete Preiserfahrung mit Bestattungen und können dadurch anfällig für unrealistische Versprechungen sein, wie eine Bestattung für wenige hundert Euro.

Lassen Sie sich die entstehenden Kosten beziffern, fragen Sie auch nach den Nebenkosten! Zu den Kosten für die klassischen Bestatter-Dienstleistungen können noch Friedhofsgebühren, Kosten für die Einäscherung, für zusätzliche Überführungen, für ein Grabmal oder für die Grabpflege anfallen. Diese „Nebenkosten“ können bis zu 60 % der gesamten Bestattungskosten ausmachen.

Bestattungshäuser, die sich nicht in der Lage sehen, einen transparenten Kostenvoranschlag auszustellen, sollten eher zurückhaltend betrachtet werden. Ein seriöser Bestatter geht mit Ihnen alle Punkte durch und geht auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Sie erhalten zum Abschluss der Beratung ein transparentes Angebot mit allen Leistungen und Kosten.

  1. Zeit für Entscheidungen

Wenn Sie sich für ein Bestattungshaus entschieden haben, vereinbaren Sie ein Gespräch. In einem Telefonat oder einem persönlichen Gespräch kann der Bestatter in aller Ruhe Ihre Bedürfnisse und Ihr Anliegen mit Ihnen und Ihrer Familie besprechen. Ein Beratungsgespräch kann entweder in den Räumen des Instituts oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Werde ich klar und deutlich darüber informiert, welche Möglichkeiten das Bestattungshaus bietet? Vermittelt der Bestatter Ihnen die nötige Entscheidungsfreiheit, die Sie in dieser Situation brauchen oder haben Sie etwa das Gefühl es geht alles zu schnell? Wird Druck aufgebaut, möglichst schnell zu einer Beauftragung und Entscheidung zu kommen?

Vertrauen Sie auf Ihr persönliches Bauchgefühl. „Eine Nacht darüber zu schlafen“ oder Rücksprache mit anderen Familienangehörigen zu nehmen, ist in der Regel möglich, wenn auch häufig im Hinblick auf gesetzliche Bestattungsfristen in einem festgelegten Zeitrahmen entschieden werden muss.

Denn: Trauer braucht Vertrauen.

30jähriges Bestehen unseres Instituts -01.02.2022

30jähriges Bestehen unseres Instituts -01.02.2022

„Bestatter*In ist nicht nur ein Beruf.- es ist eine Berufung.“

Mit diesem Motto feiern wir 2022 unser 30jähriges Bestehen. Wir sind stolz darauf, dass wir so lange schon treu an Ihrer Seite stehen dürfen. Sie profitieren von unserer Erfahrung. Unter anderem sind wir Partner von:

  • „Tree of Life“ -Baumbestattungen
  • ALGORDANZA -Diamantbestattungen
  • Der deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Bestattungsinstitut Wolf

– seit 01.02.1992

Buchempfehlung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Umgang mit Trauer ist schwer. Den meisten Menschen fällt es nicht einfach. Kurz gefasst und doch mit einer Fülle an Emotionen beschreibt Chimamanda Ngozi Adichie ihren Umgang mit dem Tod ihres Vaters in Zeiten der Pandemie. Lesen hilft beim Trauern und schafft neue Perspektiven.

Mit freundlichen Grüßen

Bestattungen Wolf

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Das Bestattungsinstitut Wolf wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit und bedankt sich für das entgegen gebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Bestattungen Wolf